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Arbeitssuchende   Jobwechsel
Gemäß der allgemeinen Gesetzgebung für Arbeitssuchende - sowohl ALG-I als auch ALG-II können Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Berufstätigkeit gefördert werden.

Die Kosten einer Beratung und Erstellung effektiver Bewerbungsunterlagen werden häufig komplett übernommen.

Sprechen Sie diesbezüglich Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt an!
Übrigens - auch das übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie.
  Sie beabsichtigen einen Jobwechsel - sei es aus familiären Gründen, mit dem Ziel aufzusteigen oder sich einfach zu verändern?

Auch hier helfen wir Ihnen gerne mit unseren Erfahrungen weiter.




Ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen
und wünsche Ihnen viel Erfolg
bei Ihrem neuen Job,

Ihr Berater Volker Schlee.