Gemäß der allgemeinen Gesetzgebung für Arbeitssuchende - sowohl ALG-I als auch ALG-II können Maßnahmen zur Wiedereingliederung in die Berufstätigkeit gefördert werden.
Die Kosten einer Beratung und Erstellung effektiver Bewerbungsunterlagen werden häufig komplett übernommen.
Sprechen Sie diesbezüglich Ihren Sachbearbeiter beim Arbeitsamt an! Übrigens - auch das übernehmen wir auf Wunsch gerne für Sie. |
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Sie beabsichtigen einen Jobwechsel - sei es aus familiären Gründen, mit dem Ziel aufzusteigen oder sich einfach zu verändern?
Auch hier helfen wir Ihnen gerne mit unseren Erfahrungen weiter. |